Finanzgericht Hamburg

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Klageerhebung

Klageverfahren und die Muss- und Soll-Angaben

Ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht kann jeder Bürger ohne professionelle Hilfe - wie insbesondere durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater - einleiten und betreiben. Es besteht kein Vetretungszwang.

Die Klageerhebung erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfsstelle; Hilfestellung bei der Formulierung einer Klage leistet der Rechtsantragsdienst des Finanzgerichts.

In der Klageschrift müssen folgende Angaben enthalten sein (§ 65 Abs. 1 Satz 1 FGO):

  • Name und Anschrift des Klägers
  • Bezeichnung des Beklagten
  • Gegenstand des Klagebegehrens, das ist das Ziel der Klage
  • bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Einspruchsentscheidung, die angegriffen werden.

Neben diesen sog. Muss-Angaben soll die Klageschrift auch einen bestimmten Antrag enthalten; auch sollen die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben werden (§ 65 Abs. 1 Satz 2 u. 3 FGO).

Schließlich muss die Klageschrift eigenhändig unterschrieben sein.

Einzelheiten zur Übermittlung Ihrer Klagschrift an das Finanzgericht Hamburg finden sich unter dem Stichwort Kommunikation.