Finanzgericht Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Stand: 14.11.2024, 11:00
Quelle: Finanzgericht Hamburg

Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß

Pressemitteilung 3/2024

Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.


Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
 

Für Rückfragen:

Richter am Finanzgericht Dr. Martin Mues
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 - 42843 7744
Fax: 040 - 42798 2777
E-Mail: martin.mues@fg.justiz.hamburg.de


Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen.