Finanzgericht Hamburg

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Quelle: Finanzgericht Hamburg

Jahresbilanz des Finanzgerichts 2020

Das Finanzgericht Hamburg hat seinen Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 vorgestellt. Die Eingangszahlen waren mit 1.323 Verfahren gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen ist es gelungen, die Verfahrenszeiten mit durchschnittlich 12 Monaten bei den Klagen und 3,3 Monaten bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfreulich kurz zu halten. Dies ist auch auf die fortschreitende elektronische Aktenbearbeitung und den Ausbau der digitalen Sitzungstechnik zurückzuführen.

Das Geschäftsjahr 2020 war seit dem Frühjahr zunehmend von pandemiebedingten Einschränkungen beeinflusst, der Lockdown ab März und erneut ab November führte zu Einschränkungen im Sitzungsbetrieb und der allgemeinen Kommunikation der Beteiligten. Gleichwohl ist es gelungen, die Verfahrenszeiten auch in diesem schwierigen Jahr mit durchschnittlich 12 Monaten bei den Klagen und 3,3 Monaten bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfreulich kurz zu halten und damit im Bundesdurchschnitt weiterhin im Spitzenfeld zu liegen. Gefördert wurde dieses positive Ergebnis auch durch die weit vorangeschrittene elektronische Aktenbearbeitung und die zunehmende Nutzung von digitaler Sitzungstechnik.

Die Eingangszahlen waren mit 1.323 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (1.403 Verfahren) erneut rückläufig. Besonders deutlich war der Rückgang in Kindergeldverfahren mit 9,13 % (Vorjahr 18,73 %). Von den sechs Senaten des Gerichts wurden insgesamt 1.168 Klageverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt. „Stiefkind“ der Konfliktbeilegung bleiben weiterhin die Verfahren vor dem Güterichter, hier wurden lediglich zwei Verfahren neu erfasst.

Bei den streitig entschiedenen Verfahren waren knapp 20 % (Vorjahr rund 23 %) der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. Eine einvernehmliche Beilegung des Rechtstreits (Änderung/Teiländerung der angegriffenen Bescheide) erfolgte in rund 40 % der Fälle, wie im Vorjahr wurde rund ein Drittel der Klagen zurückgenommen, dies zum Teil nach rechtlicher Erörterung. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnte der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht endgültig abgeschlossen werden. Die Rechtsmittelquote in den durch das Gericht streitig entschiedenen Verfahren stieg wieder leicht über die 30-Prozentmarke auf 30,4 %, setzt aber den Trend rückläufiger Rechtsmittel der vergangenen Jahre auch in 2020 fort.

Das Geschäftsjahr 2021 wird voraussichtlich noch von den Auswirkungen der Pandemie beeinflusst sein. Durch den zügigen Ausbau der IT-Technik dürfte es aber immer weniger zu Ausfällen im Sitzungsbetrieb kommen.

Die Jahresbilanz 2020 des Finanzgerichts Hamburg ist hier abrufbar.

Für Rückfragen:

Vizepräsidentin des Finanzgerichts Corina Kögel
Pressesprecherin des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 - 42843 7728
Fax: 040 - 42798 2777
E-Mail: corina.koegel@fg.justiz.hamburg.de

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen.