Finanzgericht Hamburg

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70 Jahre Finanzgericht Hamburg

Genau vor 70 Jahren am 26. August 1949 fand die erste Sitzung im Finanzgericht Hamburg statt. Grundlage für die Aufnahme der Tätigkeit des Gerichts mit zunächst drei Kammern war das Inkrafttreten der Militärverordnung Nr. 175 vom 1. Februar 1949 zur Wiedererrichtung von Finanzgerichten.

Am 26. August 2019 finden zwei mündliche Verhandlungen im Finanzgericht statt; der Zollsenat verhandelt über einen Tabaksteuerfall, der 6. Senat befasst sich mit einem Antrag auf Akteinsicht eines Steuerpflichtigen, gegen den eine anonyme Anzeige erstattet worden ist.

Genau vor 70 Jahren am 26. August 1949 fand die erste Sitzung im Finanzgericht Hamburg statt. Grundlage für die Aufnahme der Tätigkeit des Gerichts mit zunächst drei Kammern war das Inkrafttreten der Militärverordnung Nr. 175 vom 1. Februar 1949 zur Wiedererrichtung von Finanzgerichten. Bereits 1952 wurde mit dem Land Niedersachsen eine gemeinsame Kammer für Zoll und Verbrauchsteuern errichtet, an der seit 1954 auch Schleswig-Holstein beteiligt ist. Seit 1957 ressortiert das Finanzgericht nicht mehr bei der Finanzverwaltung, sondern bei der Justizverwaltung. Der endgültige Schritt vom „verlängerten Veranlagungsverfahren“ nach der Reichsabgabenordnung zur unabhängigen Gerichtsbarkeit ist mit Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1. Januar 1966 vollzogen worden. Das Finanzgericht ist seither als oberes Landesgericht mit Senatsverfassung ausgestaltet.

Das Finanzgericht Hamburg ist heute ein modernes Gericht, das zügig Rechtsschutz gewährt. Es verfügt über fünf Steuersenate und den Gemeinsamen Senat für Zölle, Marktordnungsrecht und Verbrauchsteuern. Neben diesen Abgaben ist es zuständig für alle Klagen gegen die hamburgischen Finanzämter, für Kindergeldsachen sowie Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz. Ihm gehören 20 Richter sowie 23 Verwaltungsmitarbeiter an. An der Rechtsprechung wirken zudem 71 ehrenamtliche Richter aus allen Bereichen der Gesellschaft mit. Neben den Klageverfahren und den Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht seit 2013 auch die Möglichkeit für die Durchführung eines Mediationsverfahrens.

Im vergangenen Jahr gingen - in etwa auf dem Niveau der Vorjahre - rd. 1500 Verfahren ein. Die Verfahrensdauer betrug für Klagen durchschnittlich lediglich 8,5 Monate. In 50 % der Klageverfahren obsiegten die Kläger oder es kam zu einer Verständigung mit dem Finanzamt.

Für Rückfragen:

Vizepräsidentin des Finanzgerichts Corina Kögel
Pressesprecherin des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 - 42843 7728 oder 7726
Fax: 040 - 42798 2777
E-Mail: corina.koegel@fg.justiz.hamburg.de

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen.