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Zivilverfahren einschließlich Wohnungseigentumssachen

Die Zivilabteilungen eines Amtsgerichts sind in der Regel bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit einem Wert bis zu 5.000 Euro sowie streitwertunabhängig für sämtliche Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum sachlich zuständig.

Sie sind damit unter anderem zuständig für:

  • allgemeine Zivilsachen wie Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Reiseverträgen und Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Handelssachen wie Streitigkeiten unter Gewerbetreibenden, Film- und Wettbewerbssachen
  • gewerblichen Rechtsschutz und Schifffahrtssachen
  • Verkehrssachen wie Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen und Kfz-Versicherungssachen
  • Mietsachen wie Räumungsklagen, Mieterhöhungsklagen und sonstige Streitigkeiten zwischen Mieter:innen und Vermietenden

Die Abteilungen für Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eines Amtsgerichts sind sachlich zuständig für Streitigkeiten innerhalb von Wohnungseigentumsgemeinschaften unter anderem wegen:

  • Zahlungsansprüche der Verwaltung gegen einzelne Wohnungseigentümer:innen (insbesondere wegen des Wohngeldes, das in der Regel monatlich zu zahlen ist)
  • Streitigkeiten einzelner Wohnungseigentümer:innen untereinander wegen Nutzung des Gemeinschaftseigentums
  • Streitigkeiten zwischen der Verwaltung und den Wohnungseigentümer:innenn über die Frage der Zulässigkeit von baulichen Veränderungen (wie etwa das Anbringen von Markisen, Wintergärten)
  • In einem Großteil der Verfahren geht es auch um die Anfechtung von Beschlüssen, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen bei Wohnungseigentumerversammlungen gefasst hat (zum Beispiel über die Verteilung der laufenden Kosten, Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen usw.)

In der Regel werden die Sachen im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung eingehend erörtert und das Gericht versucht dabei, eine gütliche Einigung der Beteiligten herbeizuführen. Kommt es nicht zu einem Vergleich, wird durch einen Beschluss des Gerichts entschieden.

Wer ist zuständig?

Mithilfe des Behördenfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln. Durch einen  Klick auf den Namen des jeweiligen Verfahrens kommen Sie direkt zur Suche für das Zivilverfahren bzw. das WEG-Verfahren.

Weiterführende Links

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