Verfahrensarten

Aktenstapel
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Registersachen

Die Abteilungen für Registersachen eines Amtsgerichts werden als Registergericht bezeichnet und sind beim Amtsgericht Hamburg sachlich unter anderem zuständig für

  • die Abteilung A des Handelsregisters (Eintragung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften, Juristischen Personen nach § 33 HGB und Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen)
  • die Abteilung B des Handelsregisters (Eintragung von Kapitalgesellschaften, Europäischen Gesellschaften (SE) und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit)
  • das Genossenschaftsregister
  • das Vereinsregister
  • das Partnerschaftsregister
  • das Schiffsregister

Das Registerverfahren bedarf einer auf die Besonderheiten der Verfahrensart zugeschnittenen technischen Ausstattung. Es ist daher für ganz Hamburg zentralisiert und nicht an den Stadtteilgerichten zu finden. Das Registergericht befindet sich im Gebäudekomplex des für den Bereich Mitte zuständigen Amtsgerichts Hamburg in der Caffamacherreihe.

Informationen wie Kontaktdaten und Öffnungszeiten  erhalten Sie auf der Seite des Registergerichts.

Aufgaben des Registergerichts

Aufgabe der Register ist es, die Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig „registriert“ werden.

Für den Wirtschaftsstandort Hamburg ist das Registergericht mit mehr als 65.000 eingetragenen aktiven Unternehmen das umfangreichste und wirtschaftlich bedeutendste öffentliche Register. Bis in das Jahr 1964 wurden die Unternehmen in gebundene Bücher eingetragen und dann bis zum Jahr 2001 in Karteikartenform weitergeführt. In den Jahren 2001 bis 2002 wurden sämtliche Bestände zur elektronischen Bearbeitung und Auskunftserteilung aufbereitet.

Heute können die Bürger:innen an technisch hochwertigen Auskunftsrechnern im Handelsregister kostenlos recherchieren. Für die Erteilung von Handelsregisterauszügen erheben wir derzeit eine Gebühr von 20 Euro für beglaubigte Auszüge beziehungsweise 10 Euro für einfache Auszüge.

Über das Gemeinsame Registerportal der Länder besteht die Möglichkeit, nach einer Registrierung auf die Register sowie auf die zu den Einzelfirmen, Gesellschaften, Partner- und Genossenschaften elektronisch vorhandenen Urkunden via Internet zuzugreifen.

Elektronischer Rechtsverkehr beim Handels- und Genossenschaftsregister

Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sowie einzureichende Dokumente müssen elektronisch eingereicht werden. Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.