Ein Bereitschaftsdienst besteht in Zivilsachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und für Entscheidungen nach dem Hamburger PsychKG sowie in Strafsachen.
Bitte prüfen Sie, ob eine Einreichung in Papierform zulässig ist oder ob eine elektronische Einreichungspflicht besteht (§§ 130d ZPO, 14b FamFG, 32d StPO).
Verwaltungsregistratur sowie Geschäftsstellen für Personenstands-, Todeserklärungs-, Transsexuellenverfahren und Prüfstelle für internationale Rechtshilfe