Onlinedienste: Anträge digital auf den Weg bringen oder Klage einreichen
Prozesskostenhilfe online beantragen
Das Bundesministerium der Justiz und die Justizministerien der Länder haben gemeinsam einen Online-Service zur Beantragung von Prozesskostenhilfe entwickelt. Auf der Website gibt es Informationen und die Möglichkeit, ein notwendiges Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe online auszufüllen. Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten haben, müssen Sie dem Gericht wesentliche Änderungen Ihrer finanziellen Situation innerhalb der nächsten vier Jahre mitteilen. Dafür bietet die Website auch die Möglichkeit, ein notwendiges Formular für die Nachprüfung des Antrags auf Prozesskostenhilfe online auszufüllen.
Wegweiser zu den Themen Kontopfändung und Erbschein
Ihr Konto wurde gepfändet? Nach der Beantwortung weniger Fragen bekommen Sie durch den "Wegweiser Kontopfändung" übersichtliche Informationen dazu, was Sie machen können, um Ihre Existenz zu sichern. Ob Sie einen Erbschein benötigen, erschließt sich, wenn Sie den "Wegweiser Erbschein" nutzen.
Mehr und mehr Verfahrensarten digital zugänglich
Das Bundesministerium der Justiz bietet auch in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Hamburg als Pilotgericht einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte sowie der Zahlungsklage an. Wenn Sie den Links folgen, erhalten Sie die Möglichkeit, digital eine Klage in diesen Zivilverfahren zu erstellen und einzureichen.
Darüber hinaus besteht bei Nachlasssachen die Gelegenheit, Nachlasstermine auch online zu beantragen und die für den Termin notwendigen Angaben zu hinterlegen (Erbausschlagung usw.).
Seit Längerem schon besteht zudem die Möglichkeit, Mahnanträge online einzureichen, eine Gerichtsvollzieherauskunft auf digitalem Weg einzuholen. Zudem können Auszüge aus dem Hamburger Schiffsregister inzwischen online beantragt werden, ebenso sind automatisierte Grundbuchabrufe möglich.