Services

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Datenschutzerklärung Social Media

Datenschutzhinweise für die Social-Media-Plattformen des Amtsgerichts Hamburg

1. Informationen zum Betrieb der Social-Media-Plattformen

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel.: (040) 115
E-Mail: verwaltungamtsgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de

Ansprechpartner für die Inhalte

Präsident des Amtsgerichts Dr. Guido Christensen
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel.: (040) 428 43 1633
E-Mail : verwaltungamtsgerichthamburg@ag.justiz.hamburg.de

Bei konkreten Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch das Amtsgericht Hamburg, wenden Sie sich bitte an den/die Datenschutzbeauftragte/n des Amtsgerichts unter datenschutzbeauftragter@ag.justiz.hamburg.de.

2. Zwecke der Datenverarbeitung

Das Amtsgericht Hamburg verarbeitet die Daten, die Sie bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen mit uns teilen, insbesondere Benutzernamen, Profilfotos, Profilangaben, den Inhalt von Reaktionen auf Beiträge des Amtsgericht Hamburg wie Teilen, Retweeten, Liken, Kommentieren oder Zitieren und den Inhalt von Nachrichten an das Amtsgericht Hamburg, zu dem Zweck einer zielgerichteten und ausgewogenen Öffentlichkeitsarbeit und der Personalgewinnung für die Justiz in Hamburg.

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten durch das Amtsgericht Hamburg ist Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Die Datenverarbeitung über Social Media ist für eine zielgerichtete und ausgewogene Öffentlichkeitsarbeit und die Personalgewinnung für die Justiz in Hamburg erforderlich. Bei Vorliegen einer Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

4. Allgemeine Hinweise

Das Amtsgericht Hamburg beschränkt die Nutzung seiner Accounts – auch zum Schutz personenbezogener Daten – auf Inhalte im Rahmen des vorgenannten Nutzungszwecks.  Darüberhinausgehende Kommunikation über den Nachrichtendienst der Accounts wird nicht angeboten, bearbeitet oder beantwortet. Bitte teilen Sie, bspw. in Beiträgen und Kommentaren, aktiv keine personenbezogenen Daten mit dem Amtsgericht Hamburg über Social-Media-Kanäle und nutzen Sie stets unsere direkten Kommunikationskanäle, um mit dem Amtsgericht Hamburg Kontakt aufzunehmen.

Personen, die den Accounts folgen, werden in der Regel öffentlich angezeigt. Wenn Sie eine Nachricht über den Nachrichtendienst der sozialen Plattformen übermitteln, werden zudem das Datum und die Uhrzeit gemeinsam mit der Information, welche Anwendung Sie dafür verwendet haben, gespeichert. Solche Nachrichten können Medienanhänge wie etwa Bilder und Videos enthalten. Direktnachrichten sind mitunter nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt und daher für die Administratoren der Accounts des Amtsgericht Hamburg sowie die Empfängerinstanz grundsätzlich einsehbar. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme stets die direkten Kommunikationskanäle des Amtsgericht Hamburg.

Alle Interaktionen mit den Social-Media-Accounts (Teilen, Retweeten, Liken, Kommentieren oder Zitieren von Beiträgen) werden öffentlich angezeigt. Das gilt sowohl für Aktionen Dritter in Bezug auf Beträge der Amtsgericht Hamburg-Accounts als auch für solche der Amtsgericht Hamburg-Accounts auf Beiträge von Dritten.

Weitere Informationen zu Sozialen Netzwerken und wie Sie Ihre Daten schützen können, finden Sie auf der Webseite des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (https://datenschutz-hamburg.de/datenschutz/digitales).

5. LinkedIn

Angaben zum LinkedIn-Profil

Das Amtsgericht Hamburg greift zur Pflege eines Unternehmensprofils und zum Teilen von Amtsgericht Hamburg-Beiträgen auf LinkedIn auf den hier angebotenen webbasierten sozialen Netzwerkdienst von LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland („LinkedIn“) zurück.

Das Amtsgericht Hamburg weist Sie darauf hin, dass Sie den LinkedIn-Netzwerkdienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Folgen, Reposten, Liken, Kommentieren).

Verarbeitung personenbezogener Daten durch LinkedIn

Jede Nutzerin und jeder Nutzer des LinkedIn-Netzwerks müssen selbst sorgfältig prüfen, welche personenbezogenen Daten er oder sie mit und über LinkedIn teilt. Dies gilt auch für die die Nutzung des Amtsgericht Hamburg-Profils. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass LinkedIn die Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse etc.) entsprechend seiner Datenschutzhinweise speichert und diese auch für eigene geschäftliche Zwecke nutzt. Darüber, wie und in welchem Umfang diese Daten verarbeitet werden, informiert LinkedIn in seiner Datenschutzerklärung (https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy). Auf die Datenerhebung und die weitere Verwendung durch LinkedIn hat das Amtsgericht Hamburg keinerlei Einfluss.

Datenschutzeinstellungen auf LinkedIn

Das LinkedIn-Profil des Amtsgericht Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit, auf die Beiträge des Amtsgericht Hamburg zu reagieren, diese zu kommentieren etc. Bitte prüfen Sie sorgfältig, welche personenbezogenen Daten Sie mit dem Amtsgericht Hamburg über das LinkedIn-Profil teilen. Wenn Sie vermeiden möchten, dass LinkedIn von Ihnen an das Amtsgericht Hamburg übermittelte persönliche Daten verarbeitet, nehmen Sie bitte auf direktem Wege Kontakt mit dem Amtsgericht Hamburg auf.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie in ihrem LinkedIn-Account unter „Konto“ bei „Einstellung & Datenschutz“. Dort können Sie die Nutzung Ihrer Daten unter „So verwendet LinkedIn Ihre Daten“ steuern und verwalten. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von LinkedIn auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

LinkedIn Seiten-Insights und gemeinsame Verarbeitung

Wenn Sie das LinkedIn‐Profil des Amtsgericht Hamburg besuchen, dieser Seite folgen oder sich mit der Seite beschäftigen, verarbeitet LinkedIn personenbezogene Daten, um dem Amtsgericht Hamburg in anonymisierter Form Statistiken und Einblicke zu gewähren. Damit erhalten wir Erkenntnisse über die Arten von Handlungen, die Personen auf der Seite vornehmen (sog. Seiten‐Insights). Hierzu verarbeitet LinkedIn insbesondere solche Daten, die Sie LinkedIn bereits über die Angaben in Ihrem Profil zur Verfügung gestellt haben, wie z. B. Daten zu Funktion, Land, Branche, Dienstalter, Unternehmensgröße und Beschäftigungsstatus. Darüber hinaus wird LinkedIn Informationen darüber verarbeiten, wie Sie mit der LinkedIn‐Seite des Amtsgericht Hamburg interagieren, z.B. ob Sie ein Follower der LinkedIn‐Seite sind.

Mit den Seiten‐Insights stellt LinkedIn dem Amtsgericht Hamburg keine personenbezogenen Daten von Ihnen zur Verfügung. Das Amtsgericht Hamburg hat nur auf die zusammengefassten Seiten‐Insights Zugriff. Auch ist es dem Amtsgericht Hamburg nicht möglich, über die Informationen der Seiten‐Insights Rückschlüsse auf einzelne Mitglieder zu ziehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Seiten‐Insights erfolgt durch LinkedIn und das Amtsgericht Hamburg als gemeinsam Verantwortliche. Die Verarbeitung dient der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe. Die Auswertung der Arten von vorgenommenen Handlungen auf der LinkedIn‐Seite des Amtsgericht Hamburg dient im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Personalgewinnung dazu, unsere LinkedIn-Seite anhand dieser Erkenntnisse zu verbessern. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Das Amtsgericht Hamburg hat mit LinkedIn eine Vereinbarung über die Verarbeitung als gemeinsam Verantwortliche getroffen, in der die Verteilung der datenschutzrechtlichen Pflichten zwischen dem Amtsgericht Hamburg und LinkedIn festgelegt ist. Die Vereinbarung ist abrufbar unter: https://www.linkedin.com/legal/l/page-joint-controller-addendum. Danach gilt Folgendes:

  • LinkedIn und das Amtsgericht Hamburg haben vereinbart, dass LinkedIn dafür verantwortlich ist, es Ihnen zu ermöglichen, Ihre gemäß der DSGVO zustehenden Rechte auszuüben. Sie können LinkedIn dazu über folgenden Link (https://www.linkedin.com/help/linkedin/ask/PPQ?lang=de) online kontaktieren oder LinkedIn über die Kontaktdaten in der Datenschutzrichtlinie erreichen. Den Datenschutzbeauftragten bei LinkedIn können Sie über folgenden Link kontaktieren: https://www.linkedin.com/help/linkedin/ask/TSO‐DPO. Sie können sich unter unseren angegebenen Kontaktdaten wegen der Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Seiten‐Insights auch an den Verantwortlichen am Amtsgericht Hamburg wenden. Dieser wird Ihre Anfrage an LinkedIn weiterleiten.
  • Die irische Datenschutzkommission ist die federführende Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung der Seiten‐Insights überwacht. Sie haben stets das Recht, eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission (siehe unter www.dataprotection.ie) oder bei jeder anderen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass gemäß der LinkedIn‐Datenschutzrichtlinie personenbezogene Daten durch LinkedIn auch in den USA oder anderen Drittländern verarbeitet werden. LinkedIn überträgt nach eigenen Angaben personenbezogene Daten dabei nur in Länder, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO vorliegt oder auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO.

6. Ihre Rechte

Werden personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern verarbeitet, steht ihnen gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Erhebung, die Verarbeitung und bzw. oder die Nutzung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Widerruf der Einwilligung zu.

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO

Sie haben dem Amtsgericht Hamburg gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir zu Ihrer Person verarbeiten.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO

Unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von dem Amtsgericht Hamburg zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO

Unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und bzw. oder Nutzung, Art. 21 DSGVO

Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten Widerspruch einlegen.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, die sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Betroffene diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und wenn Sie der Auffassung sind, dass das Amtsgericht Hamburg bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet hat, können Sie sich mit einer Beschwerde an den/die unter Ziffer 1 genannte/n Datenschutzbeauftragte/n des Amtsgericht Hamburg oder an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, die/ der Ihre Beschwerde prüfen wird.