Mahngericht

FAQ
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Häufige Fragen

Sie sind Antragstellende

Brauche ich für das Mahnverfahren eine:n Anwalt:in?

Nein, Sie können das Mahnverfahren einschließlich des Erlasses eines Vollstreckungsbescheids ohne Anwalt:in durchführen.

Wo gibt es Formulare für den Mahnbescheidsantrag und sind diese kostenlos?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Antragstellung. Papierformulare sind nur eine davon. Die Auslagen für die Formularbeschaffung können als sogenannte Parteikosten bei der gegnerischen Seite geltend gemacht werden.

Ich habe einen Mahnbescheid beantragt, aber seitdem nichts weiter gehört. Wie geht es nun weiter?

Wenn der Antrag fehlerfrei ist, wird der Mahnbescheid der gegnerischen Seite per Post zugestellt. Diese hat die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Mit Erhebung des Widerspruchs endet das Mahnverfahren und es wird ein normales Gerichtsverfahren durchgeführt, wenn Antragsstellende dies beantragt (haben).
Wird kein Widerspruch erhoben, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen, welcher der gegenerischen Seite erneut zugestellt wird und gegen den diese binnen weiterer zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Erfolgt dies, wird die Sache ebenfalls an das für das normale Verfahren zuständige Gericht abgegeben. Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, und Sie können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ich habe die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids bekommen. Was muss ich jetzt tun? Wer kann meine Forderung jetzt wie für mich vollstrecken?

Die Zwangsvollstreckung muss von ihnen beantragt werden. Möglich sind zum Beispiel eine (Giro-)Kontopfändung oder die Pfändung von Gegenständen durch Gerichtsvollzieher:innen.

Sie sind Antragsgegner:innen

Ich habe einen Mahnbescheid und / oder einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Wie und in welchem Zeitraum kann ich dagegen vorgehen?

Falls die im Mahnbescheid bezeichnete Forderung berechtigt ist sollten Sie Ihre Schuld beim Antragssstellenden begleichen. Denn dann wäre die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Sie sollten eine Quittung über die erfolgte Zahlung vom Antragsstellenden verlangen. Andernfalls können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung an Sie beim Amtsgericht Widerspruch oder teilweisen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Mit Erhebung des Widerspruchs endet das Mahnverfahren. Es wird eventuell auf Antrag des Mahnantragsstellenden ein normales Gerichtsverfahren durchgeführt. Haben Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, aber möchten sich gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid wehren (zum Beispiel weil Sie inzwischen die Forderung beglichen haben), können Sie gegen den Bescheid binnen weiterer zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Erfolgt dies, wird die Sache immer an das für das normale Verfahren zuständige Gericht abgegeben.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten und möchte eine Ratenzahlung für die Forderung vereinbaren. Geht das?

Wenden Sie sich an die Gläubiger:in. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist immer ein Entgegenkommen derjenigen, denen Sie Geld schulden. Das Gericht kann weder Raten bewilligen (noch annehmen) oder auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hinwirken.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, obwohl eine Ratenzahlung vereinbart ist. Warum?

Der Gläubiger kann sich trotz Ratenzahlung dazu entscheiden, einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zu beantragen um sich für den Fall abzusichern, dass Sie Raten nicht zahlen. In den Anträgen sind dann jeweils die bereits gezahlten Raten zu berücksichtigen.

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