Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Der sogenannte Nachtbriefkasten für fristwahrende Zustellung befindet sich stets in der Nähe des Haupteingangs des jeweiligen Gerichts und ist entsprechend gekennzeichnet.