Anfahrt und Parken
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U3 bis Dehnhaide oder Hamburger Straße bzw. U3 bis Saarlandstraße, Bus 171 und 261 bis Biedermannplatz.
Detaillierte Angaben zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie auch unter HVV.
Anfahrt mit dem Auto
Aus Richtung Stadtmitte wählt man die Strecke Schwanenwik / Mundsburger Damm / Oberaltenallee. Am Ende des EKZ Hamburger Straße geht es links ab in die Adolph-Schönfelder-Straße. Ab der nächsten Kreuzung (Weidestraße) gibt es zwei Möglichkeiten:
- Links abbiegen in die Weidestraße.
Zugang für mobil eingeschränkte Personen sowie Anlieferungen durch den Torbogen auf der rechten Seite, alles Weitere ist ausgeschildert. Andere Besucher:innen des Gerichts wählen die dahinter liegende Einfahrt zum Gelände Alster-City (Hinweisschild "Amtsgericht" auf der linken Straßenseite). Die Zufahrt zum Besuchsparkplatz (Tiefgarage, freies Parken für zwei Stunden, danach gebührenpflichtig) ist auf dem Gelände ausgeschildert. Bitte den Schildern "Amtsgericht Hamburg-Barmbek" folgen. - Die Kreuzung (Weidestraße) wird überquert.
Danach ist sichtbar im Straßenzug Biedermannplatz / Schleidenstraße auf der linken Straßenseite die Bugenhagenkirche. In die hinter der Kirche liegende Volkmannstraße wird links abgebogen. Schon hier ist empfohlen, mit der Parkplatzsuche zu beginnen. Wenn auf erste Sicht in deren ersten Teil oder nach der Kreuzung mit der Weberstraße kein Parkplatz frei ist, empfiehlt es sich, rechts in die Weberstraße einzubiegen (links ist zumeist belegt) und dort zu parken. Von dieser Stelle aus sind es bis zum Gericht zu Fuß noch zwei Minuten: Die Volkmannstraße mündet in die Spohrstraße. Links herum am Ende liegt das Amtsgericht Hamburg-Barmbek.