Amtsgericht Hamburg-Altona

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Quelle: Amtsgericht Hamburg

Über uns

Das Amtsgericht Hamburg-Altona besteht als Amtsgericht mit einer Trennung von Rechtspflege und Verwaltung seit dem Jahr 1867. Damals hieß es nur Amtsgericht Altona und wurde erst mit der Vereinigung von Altona und Hamburg im Jahre 1937 zum Amtsgericht Hamburg-Altona.

Das heutige Amtsgericht Hamburg-Altona erstreckt sich über zwei Gebäudeteile (Backsteinbau und Putzbau), in denen früher das Altonaer Landgericht und das Amtsgericht Altona ansässig waren. Das Ensemble steht seit dem 15. Juni 1981 unter Denkmalschutz.

Das Gericht wird von der Direktorin und ihren Stellvertretungen sowie der Geschäftsleiterin geleitet. Als sogenanntes Stadtteilgericht ist es ein eigenständiges Gericht, das einen Großteil der Aufgaben im Altonaer Bereich erfüllt, die die Gesetze den Amtsgerichten zuweisen.

Zuständig für die Rechtsberatung ist die Anwaltschaft.

Auskünfte über Anwälte mit Interessenschwerpunkten oder Fachanwaltsbezeichnungen erteilt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer oder der Hamburgische Anwaltsverein.

Bei geringem Einkommen kann man sich auch bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) beraten lassen.