Behördenleiter

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Behördenleiter der Generalstaatsanwalt

Nachhaltige Strafverfolgung gehört zum Fundament jeder freien Gesellschaft!


"Wir sorgen dafür, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt und konsequent gegen strafwürdiges Unrecht vorgeht. Denn nur die Staatsanwaltschaft darf kriminelle Sachverhalte aufklären und zureichenden Verdachtsmomenten mit staatlichen Mitteln begegnen. Wir sind außerdem verpflichtet, unsere gesetzlichen Aufgaben objektiv, wertneutral und unparteiisch zu erfüllen. Schon vor diesem Hintergrund verdienen die Hamburger Staatsanwaltschaften Respekt und Ihr aller Vertrauen. 

Ich selbst setze mich seit langem dafür ein, dass unsere professionelle Unabhängigkeit erhalten bleibt und rechtliche Vorgaben nach allen Seiten gewahrt werden. Eine noch verlässlichere Institution werden Sie im Bereich der Verbrechensbekämpfung kaum finden. Die Staatsanwaltschaften sind hier gleichsam „Hüter des Rechtsstaats“. Sie streiten im öffentlichen Interesse, das heißt: auch für Sie! Dabei lautet ihr eigentliches Ziel mehr, nicht weniger Freiheit.

Offene Lebensqualität kann allerdings nur gedeihen, wenn es für sie genügend Schutz gibt. Insofern bilden wir zusammen mit unseren Partnern von der Hamburger Polizei und vielen anderen Akteuren den nötigen Gegenpol im Streben nach größtmöglicher Entfaltung, nämlich Sicherheit bei der Einhaltung von Regeln. Sich dafür zu verwenden, erscheint nicht immer leicht, weil Kontrollen und Sanktionen mitunter auch als belastend, unnötig und störend empfunden werden. Erst der Aspekt der Strafverfolgung gewährleistet jedoch, dass unsere Grundwerte tatsächlich gelten und fremde Rechtspositionen nicht verletzt werden. 

Deshalb sehe ich in den Hamburger Staatsanwaltschaften vor allem einen Garanten für ein friedvolles Miteinander. Ein solches Verständnis prägt den Einsatz von mehr als 700 Bediensteten. Sie mühen sich jeden Tag mit besonderer Hingabe für einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Ohne sie wäre Freizügigkeit in unserer außergewöhnlichen Stadt nicht denkbar."

Dr. Jörg Fröhlich

Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich.

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© Staatsanwaltschaft Hamburg
Hamburger Justiz

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