24.05.2019: Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrages (§ 5a Abs. 4 EStG) bei Tod das Gesellschafters
Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat mit Urteil vom 26. April 2019 (2 K 247/16) zur Tonnagebesteuerung entschieden, dass der sog. Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in jedem Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils dem Gewinn gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG hinzuzurechnen ist, d.h. auch im Falle des Todes eines Gesellschafters.