Sammelfonds für Bußgelder
In Hamburg können Bußgelder aus Bewährungsauflagen und eingestellten Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden. Diese Gelder fließen in einen Sammelfonds, dessen Verteilungsgremien zweimal jährlich über die Zuweisung an berechtigte Einrichtungen entscheiden
Mehr
https://www.hamburg.de/service/info/11260211/
Online beantragen
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_SAMBUS