Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Identifizierungs- bzw. Freischaltprozess des eBO für spezielle Berufsgruppen
Hier finden Sie Informationen zum Identifizierungs- bzw. Freischaltprozess des eBO für spezielle Berufsgruppen.
Öffentlich bestellten oder beeidigten Personen, die Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbringen:
Der Identifizierungs- und Freischaltungsprozess für ein eBO für öffentlich bestellte oder beeidigte Personen, die Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbringen, kann nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ERVV optional auch über die nach dem Gerichtsdolmetschergesetz oder dem jeweiligen Landesrecht für die öffentliche Bestellung und Beeidigung dieser Personen zuständigen Stelle vorgenommen werden. Bitte richten Sie für die Durchführung des dafür notwendigen Prozesses zunächst ein eBO ein. Informationen hierzu erhalten Sie hier. Wählen Sie in der Registrierungsanwendung (https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/) im Feld „Kennzifferpräfix“ den Wert „Dolmetscher/Übersetzer“ und im Feld „Bundesland“ jeweils das Bundesland aus, in dem Sie bestellt worden sind. Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, können Sie sich zur Identifizierung und Freischaltung Ihres eBO-Postfaches an die für Ihre Bestellung zuständige Stelle wenden. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dies die Behörde für Inneres und Sport. Zur Freischaltung des Postfachs stellen Sie bitte per E-Mail einen formlosen Antrag mit dem Betreff „eBO-Freischaltung“ an das Funktionspostfach dolmetscher@bis.hamburg.de. Bitte machen Sie hierbei die folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname, persönliche und/oder ggf. abweichende geschäftliche Anschrift
- SAFE-ID bzw. Nutzer-ID des angelegten eBO
Für den Freischaltprozess für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist in der Freien und Hansestadt Hamburg das Amtsgericht zuständig.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr für Berufsträgerinnen und Berufsträger erhalten Sie bei Bedarf im Justizportal des Bundes und der Länder.