E-Justice
Der Einsatz von elektronischen Verfahren sowohl innerhalb der Justiz als auch zwischen Organen der Justiz und der Verwaltung und/oder Privatpersonen.
Der Begriff "E-Justice" bezeichnet als Oberbegriff den Einsatz von elektronischen Verfahren sowohl innerhalb der Justiz als auch zwischen Organen der Justiz - etwa Gerichten - und der Verwaltung und/oder Privatpersonen.
Dazu zählt auch der elektronische Rechtsverkehr (kurz ERV) zwischen den Gerichten auf der einen Seite und Parteivertretern (Rechtsanwälte, Notare und anderen), Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. ERV betrifft jedoch darüber hinaus jedoch auch die interne elektronische Sachbehandlung (Workflow), die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung.
„E-Justice“ umfasst darüber hinaus auch die zunehmende Vernetzung der verschiedenen Register, Onlineportale, Rechtsprechungssammlungen sowie Auftritte der Justiz in Informationssystemen und Netzwerken.
Auf den E-Justice-Seiten werden der ERV und einige ausgewählte Online-Angebote der Justiz in Hamburg vorgestellt. Letztere richten sich vor allem an Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind aber gegebenenfalls auch für eine weitere Öffentlichkeit von Interesse.