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Terminvereinbarung Aufnahme eines Erbscheinantrags

Einen Erbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Der Erbschein bezeugt, dass Sie Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Der Erbschein begründet nicht die Erbfolge. Er kann jedoch gegenüber einer Stelle (z.B. Bankinstitut, Grundbuchamt) als Nachweis erforderlich sein, um zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person zu bekommen.

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https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/verfahrensarten-und-services/verfahrensarten/nachlassgericht-636948

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