Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft

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Quelle: GenStA hamburg

Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Hamburg sucht fortlaufend Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Stellenanzeigen, Bewerbung
© GenStA Pressestelle Bewerbungs- und Einstellungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindestnote „vollbefriedigend" sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst. Es können ausnahmsweise auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die in einem Examen ein „vollbefriedigend" und in dem anderen ein gehobenes „befriedigend" erreicht haben, wenn sie sich zusätzlich durch besondere fachliche oder persönliche Qualifikationen auszeichnen. Hierzu gehören u.a. Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion, Auslandserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeiten bzw. soziales Engagement. Entsprechende Qualifikationen sind auch bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern erwünscht. Über das Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund würden wir uns freuen.


Persönliche Voraussetzungen

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© GenStA Pressestelle

Wir erwarten von Ihnen ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Mobilität. Künftige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen sich schnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten können, Verständnis für soziale Belange zeigen und die jeweils relevanten gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen. Unerlässlich sind ferner Einfühlungsvermögen, Entschlussfreude, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten sowie die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und gegebenenfalls auszugleichen.

Ansprechpartner

Ihre Bewerbung als Staatsanwältin oder Staatsanwalt richten Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen - möglichst per E-Mail - an folgende Anschrift:

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg,
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg,
zu Händen Oberstaatsanwalt Michael Bornmann
E-Mail: Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de

Zulässige Dateiformate sind Adobe Acrobat (pdf) und Microsoft WORD (doc). Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.

Bewerbungsunterlagen

Neben Ihrem aussagekräftigen Anschreiben sollten die Bewerbungsunterlagen einen tabellarischen Lebenslauf, ein Lichtbild, Zeugnisse Ihrer Staatsexamina und Ihrer Referendarstationen sowie Ihres Abiturs und etwaiger sonstiger Prüfungen und Ausbildungen enthalten. Im tabellarischen Lebenslauf listen Sie bitte alle Tätigkeiten, Erfahrungen, Interessen und Neigungen auf, die einer Erfüllung des Anforderungsprofils dienen. Sie werden ebenfalls gebeten, Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Referendarpersonalakte beizufügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden standardisiert in der Datenbank des Hanseatischen Oberlandesgerichts gespeichert. Diese Datenbank steht auch der Justizbehörde sowie den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, des Landesarbeitsgerichts und des Landessozialgerichts zur Verfügung. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, spätestens fünf Jahre nach Eingang, werden sämtliche Daten gelöscht.

Bewerbungskosten (insbesondere Reisekosten und sonstige Auslagen) können nicht erstattet werden.

Probezeit

Zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt auf Lebenszeit darf nur ernannt werden, wer mindestens drei Jahre als „Probebeamtin“ oder „Probebeamter“ tätig gewesen ist. Auf die Probezeit können Tätigkeiten nach § 10 Abs. 2 DRiG, insbesondere solche als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, angerechnet werden. Üblicherweise umfasst die Probezeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft auch eine vorübergehende Verwendung bei Gericht.

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind männliche Beschäftigte unterrepräsentiert. Männliche Bewerber werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen Herr Oberstaatsanwalt Michael Bornmann (Tel.: 040-42843-4378) jederzeit zur Verfügung.

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Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten

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