Pressemitteilung vom 10.09.2014
10. September 201415 BV 21/14
Neupack Verpackungen beantragt Zustimmungsersetzung zur Kündigung des Betriebsratsmitgliedes Murat Günes
Pressemitteilung vom 10.09.2014
Murat Günes ist Vorsitzender des Betriebsrates bei Neupack Verpackungen. Die Arbeitgeberin wurde bis Herbst 2013 mit dem Ziel des Abschlusses eines Haustarifvertrages bestreikt.
In der Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit äußerte der Betriebsratsvorsitzende Herr Günes, dass am ersten Streiktag seine ebenfalls bei Neupack arbeitende Frau vom Juniorchef und ein anderes Betriebsratsmitglied vom Produktionsleiter geschlagen worden sei.
Die Arbeitgeberin meint, jene Äußerungen seien inhaltlich falsch und beantragte daher die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Betriebsrat verweigerte jene Zustimmung.
Daher beantragt die Arbeitgeberin nunmehr die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates.
Termin zur Güteverhandlung ist anberaumt auf den 16.09.2014, 12:30 Uhr, Saal 119
Bei Rückfragen: Vizepräsident des Arbeitsgerichts Dr. Esko Horn 040/42863-5661 oder 0177/8292306; esko.horn@arbg.justiz.hamburg.de