Grundbuchamt
Grundbuchamt
Die für Grundbuchangelegenheiten zuständigen Abteilungen eines Gerichts werden als Grundbuchamt bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:
- das Führen der Grundakten und Grundbücher, die zu jedem Grundstück und zu jeder Eigentumswohnung im Gerichtsbezirk existieren
- die Vornahme von Eintragungen im Grundbuch
- Gewährung von Einsichtsnahmen in das Grundbuch bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses
- Erteilung von einfachen oder beglaubigten Grundbuchauszügen (gegen Gebühr).
Wer ist zuständig?
Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.