Familiengericht
Familiengericht
Die Abteilungen für Familiensachen eines Amtsgerichts werden als Familiengericht bezeichnet und sind sachlich unter anderem zuständig für:
- Ehesachen,
- Verfahren, die die elterliche Sorge und den Umgang für minderjährige Kinder bzw. deren Herausgabe betreffen,
- Unterhaltsverfahren,
- Verfahren, die den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt eines Ehegatten betreffen (Ehegattenunterhalt),
- Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen,
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat,
- Zugewinnausgleichsverfahren,
- Vaterschaftsfeststellungs- und -anfechtungsverfahren,
- Unterhaltsansprüche von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind,
- Verfahren, die die Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit bei der Eheschließung oder deren Genehmigung betreffen (Eheschließungsalter),
- Lebenspartnerschaftssachen,
- Pflegschaften und Vormundschaften sowie sonstige familiengerichtliche Angelegenheiten für Minderjährige,
- Adoptionsverfahren,
- Gewaltschutzsachen.
Wer ist zuständig?
Mithilfe des Zuständigkeitsfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.
Weiterführende Links:
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)
Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg