Urteilsbegründung im Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg liegt vor
26.03.2013 Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat heute das schriftliche Urteil im Verfahren um die wasserrechtliche Erlaubnis für das in Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Moorburg (5 E 11/08) vorgelegt. Auf die Klage des BUND, Landesverband Hamburg e.V., ist die der Fa. Vattenfall Europe Generation AG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Kraftwerks insoweit aufgehoben worden, als darin die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser im Umfang von 64,4 cbm pro Sekunde aus der Süderelbe für die sog. Durchlaufkühlung zugelassen wird. Das bedeutet, dass das Kraftwerk nach seiner Fertigstellung nur im Verfahren der sog. Kreislaufkühlung, d.h. durch den Einsatz des bereits errichteten Hybrid-Kühlturms, betrieben werden darf. Die Kreislaufkühlung entnimmt der Elbe keine derart erhebliche Wassermenge. Soweit der BUND den Betrieb des Kraftwerks mit Hybrid-Kühltürmen angegriffen hat, ist seine Klage abgewiesen worden.
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht