Kontakt
Amtsgericht, Hamburg, Altona, Hamburg-Altona, Kontakt, Adresse, Justiz - FHH
Adresse
Amtsgericht Hamburg Altona Stadtplan
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg HVV-Verbindung
Telefon: 040 115 (HamburgService)
Postanschrift
Amtsgericht Hamburg-Altona
Postfach 500122
22701 Hamburg
Verwaltungsgeschäftsstelle
Zimmer 220
Faxnummern
Poststelle AG Altona und Mahngericht | +49 40 4279-83264 |
Systemverwaltung Mahngericht | +49 40 4279-83265 |
Geschäftsstelle Mahngericht | +49 40 4279-83290 |
Zwangsvollstreckung AG Altona | +49 40 4279-83266 |
Zivilgericht AG Altona | +49 40 4279-83267 |
Betreuungsgericht AG Altona | +49 40 4279-83268 |
Familiengericht AG Altona | +49 40 4279-83264 |
Erwachsenenstrafsachen AG Altona | +49 40 4279-83270 |
Jugendstrafsachen AG Altona | +49 40 4279-83270 |
Grundbuchamt AG Altona | +49 40 4279-83272 |
Nachlassgericht AG Altona | +49 40 4279-83003 |
Verwaltung AG Altona | +49 40 4279-83011 |
Sprechzeiten
Die Geschäftsstellen des Amtsgericht Hamburg-Altona erreichen Sie wie folgt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
In Einzelfällen kann es zu Einschränkungen bei den Sprechzeiten kommen. Informationen hierzu finden Sie ggf. auf unserer Startseite.
Außerhalb der Sprechzeiten besteht zu folgenden Zeiten ein Bereitschaftsdienst für eilige Angelegenheiten in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch von 9 Uhr bis 15 Uhr
Der Bereitschaftsdienst ist zu den genannten Zeiten unter folgenden Notrufnummern erreichbar:
Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren: 040 42811-2885
Familienverfahren: 040 42811-2926
Betreuungsverfahren: 040 42811-1619
Familiengericht
Anträge können nur persönlich vor Ort gestellt werden.
Info-Blatt zum Gewaltschutz
Nachlassgericht
Im Nachlassgericht Hamburg-Altona werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende unten auf dieser Seite unter "Downloads" befindliche Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postweg.
Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
Die Rückgabe von Testamenten ist während der Sprechzeiten möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte vorher telefonisch ein Termin abgestimmt werden.
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Örtliche Zuständigkeit / Erbausschlagung: Es ist das Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verstorbenen zuständig. Die Erbausschlagung kann darüber hinaus auch bei dem Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden oder auch bei jedem Notar – ohne Mehrkosten außer der Mehrwertsteuer - erklärt werden. Die Ausschlagung muss innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein.
Die Erbausschlagung für Minderjährige muss durch die gesetzlichen Vertreter beim Nachlassgericht erfolgen. Unter Umständen ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, die nach der Ausschlagung beim Familiengericht beantragt werden muss.
Erbausschlagung mit Wohnsitz im Ausland: Erben mit Wohnsitz im Ausland können Erbausschlagungen entweder persönlich im zuständigen Amtsgericht, über einen Notar oder über das deutsche Konsulat beantragen.
Örtliche Zuständigkeit / Erbschein beantragen: Grundsätzlich zuständig für die Beantragung des Erbscheins, ist das Gericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erbscheinsantrag kann auch über einen Notar gestellt werden.
Wenn Sie hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit unsicher sind, nutzen Sie zur Ermittlung des zuständigen Nachlassgerichts bitte den Behördenfinder Hamburg und geben dort nach der Eingabe der Adresse auch den Namen des Erblassers in die Suchmaske ein.
Hinweis für Testamente: Testamente, die verwahrt werden sollen, können per Post an das zuständige Amtsgericht geschickt werden oder bei einem anderen Hamburger Amtsgericht in die Verwahrung gegeben werden. Das Testament kann beim Wunschamtsgericht des Testators verwahrt werden.
Erteilung von Foto- und Drehgenehmigungen
Hier können Sie sich das Antragsformular für die Foto- und Drehgenehmigungen downloaden.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden dieses vorab per Fax über die oben angegebene Nummer an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg-Altona.