Willkommen beim Amtsgericht Hamburg-Altona
Amtsgericht, Hamburg, Altona, Hamburg-Altona, Justiz - FHH

Adresse
Amtsgericht Hamburg-Altona
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg
Postanschrift
Amtsgericht Hamburg-Altona
Postfach 50 01 22
22701 Hamburg
Telefon
040 115 (HamburgService)
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Eindämmung des Corona-Virus: Informationen zum Geschäftsbetrieb bei den Hamburger Amtsgerichten
Das Amtsgericht Hamburg sieht sich in der Verpflichtung, jeden möglichen Beitrag zu leisten, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Es werden deshalb -- in Übereinstimmung mit dem Empfehlungen der Gesundheitsbehörde / des RKI -- eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Als Folge dieser Maßnahmen kann es im Gerichtsbetrieb auch in der nächsten Zeit noch zu Einschränkungen kommen. Diese betreffen zum einen die Absage bzw. Verschiebungen von Gerichtsterminen, Anhörungen und ähnlichem, um Anlässe für die mögliche Übertragung des Corona-Virus zu vermeiden, sowie zum anderen die Präsenz und damit persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Home-Office-Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass das Betreten der für den Publikumsverkehr geöffneten Bereiche der Gerichtsgebäude, insbesondere der Flure und Treppenhäuser, soweit sie für den Publikumsverkehr geöffnet sind, Geschäftsstellen sowie Eingangsbereiche und Aufzüge der Gebäude, nur mit korrekt getragenen medizinischen Masken zulässig ist. |
Zudem ist der Zutritt zu den Gebäuden der Amtsgerichte allen Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen (z.B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot) verboten.
Soweit diese Personen an Gerichtsverfahren beteiligt sind (Parteien, Zeugen, Beteiligte, Sachverständige, Dolmetscher [mwd]) usw. melden sie sich bitte sofort von außerhalb des Gebäudes telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle. Deren Telefonnummer befindet sich auf der Ladung zum Termin.
Es wird darum gebeten, Anträge bis auf Weiteres möglichst in schriftlicher Form abzugeben. Sollte eine persönliche Antragstellung unumgänglich und der Antrag dringlich sein, wird darum gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wenn möglich, verzichten Sie bitte darauf, das Gericht ohne vorherige Terminvereinbarung aufzusuchen.
Die genannten Maßnahmen und Empfehlungen werden -- aufgrund der sich täglich und wöchentlich verändernden Situation -- fortlaufend angepasst werden müssen. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig.
Hier geht es zur Seite mit Fragen und Antworten für den Justizbereich.
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Aktuelles vom Amtsgericht Hamburg-Altona
Im Nachlassgericht Hamburg-Altona werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten im Bereich "Hinweise und Sprechzeiten." |
Hinweise und Sprechzeiten
Die Geschäftsstellen des Amtsgericht Hamburg-Altona erreichen Sie wie folgt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Außerhalb der Sprechzeiten besteht zu folgenden Zeiten ein Bereitschaftsdienst für eilige Angelegenheiten in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch von 9 Uhr bis 15 Uhr
Der Bereitschaftsdienst ist zu den genannten Zeiten unter folgenden Notrufnummern erreichbar:
Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren: 040 42811 - 1643
Familienverfahren: 040 42811 - 2926
Betreuungsverfahren: 040 42811 - 1619
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Familiengericht:
Anträge können nur persönlich vor Ort gestellt werden.
Info-Blatt zum Gewaltschutz
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Im Nachlassgericht Hamburg-Altona werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege.
Formular Terminvergabe Erbscheinsantrag
Anlage Zustimmung zur Erbscheinserteilung bei gesetzlicher Erbfolge
Anlage Zustimmung zur Erbscheinserteilung bei testamentarischem Alleinerbe
Anlage Zustimmung zur Erbscheinserteilung bei testamentarischem Miterbe
Formular Terminvergabe Erbausschlagung
Formular Terminvergabe Testamentsvollstreckerzeugnis
Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
Die Rückgabe von Testamenten ist während der Sprechzeiten möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte vorher telefonisch ein Termin abgestimmt werden.