24. August 2020
Verfahren gegen Justizsenatorin eingestellt
24. August 2020
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen die Landesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen und nunmehrige Justizsenatorin Anna Gallina sowie zwei weitere Parteimitglieder ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.
Den angezeigten Personen waren ehrverletzende Äußerungen gegenüber zwei Abgeordneten der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vorgeworfen worden. Soweit dieser Vorwurf auf entsprechenden Presseberichten im Juni 2019 beruhte, bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Verfahrenshindernis, weil die Strafanzeige erst am 4. November 2019, mithin nicht binnen drei Monaten erstattet wurde, nachdem die Anzeigeerstatter von der möglichen Tat und etwaigen Tatverdächtigen wussten (§ 77b Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuchs). Im Hinblick auf gleichlautende Äußerungen in einem Hamburger Zivilprozess mangelte es an einem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse (§ 376 der Strafprozessordnung).