Justizprüfungsamt
Justizprüfungsamt
Notenbekanntgabe für den Klausurdurchgang August 2020
Die Noten für den Klausurdurchgang August 2020 werden am 06.01.2021 bekanntgegeben.
Sommersemester 2020 bleibt für die Freiversuchsfrist unberücksichtigt
Die Berücksichtigung muss nicht beim JPA beantragt werden, sondern erfolgt Kraft Gesetzes. Auf die gesetzliche Regelung vom 12. Juni 2020 (siehe unten bei Rechtsgrundlagen) wird hingewiesen.
Praktische Studienzeiten während der COVID- 19 – Pandemie
Im Einverständnis mit beiden Hamburgischen Fakultäten können Praktika für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im WS 2020/2021 und im SS 2021 auch in der Vorlesungszeit absolviert werden.
Ausfall der wöchentlichen Sprechstunde
Die wöchentliche Sprechstunde bei den Referenten des Justizprüfungsamtes fällt bis zum 24. Februar 2021 (einschließlich) aus. In dringenden Fällen können unter 040/428 43-2014 Termine mit den Referenten vereinbart werden.
Außerdem stehen Ihnen die Referenten des JPA mittwochs zwischen 10 Uhr und 11 Uhr telefonisch für Anerkennungsfragen, Fragen zum Freiversuch u.ä. zur Verfügung. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 040/428 43-2014 an.
ACHTUNG
Luftnot? Husten? Schnupfen? Fieber?
Bitte NICHT zum Prüfungsamt kommen!
Bitte stellen Sie Ihre Fragen per Telefon oder per E-Mail. Unsere Telefonnummer und Adresse finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Persönliche Termine werden nur nach Absprache vergeben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Das Team des JPA
Erste Juristische Staatsprüfung
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes voraus. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der universitären Schwerpunktbereichsprüfung neun Semester oder dreizehneinhalb Trimester.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung sind in dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz vom 11. Juni 2003 (HmbGVBI. S. 156) und der Verordnung über die Prüfungsgegenstände vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBI. S. 1) geregelt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Kandidatinnen und Kandidaten über das Internet abfragen
Rechtsgrundlagen
- Deutsches Richtergesetz (PDF, 73,3 KB)
- Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (PDF, 357,3 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 31.Januar 2012 (PDF, 94,3 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 4. September 2012 (PDF, 78,9 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 19.Mai 2017 (PDF, 448 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (322-324) vom 18.09.2019 (PDF, 432,6 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 12. Juni 2020 (PDF, 30,6 KB)
- Verordnung über die Prüfungsgegenstände Stand März 2012 (PDF, 301,3 KB)
- Prüfungsgegenständeverordnung vom 24.1.2020 – Geltung ab 1.1.2024 (PDF, 423,3 KB)
- Hygienekonzept für die mündlichen Prüfungen ab Januar 2021 (PDF, 332,5 KB)