Justizprüfungsamt
Justizprüfungsamt
Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Wintersemester 2021/2022 bleiben infolge der pandemiebedingten Einschränkungen für die Freiversuchsfrist unberücksichtigt. Das Sommersemester 2021 bleibt (nur) für Studienanfänger (Studienbeginn im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021) unberücksichtigt.
Die Nichtberücksichtigung muss nicht beim JPA beantragt werden, sondern erfolgt kraft Gesetzes. Auf die gesetzlichen Regelungen vom 12. Juni 2020, 17. Februar 2021, 24. August 2021 und 23. Februar 2022 wird hingewiesen (siehe unter Rechtsgrundlagen).
Wöchentliche Sprechstunde
Die wöchentliche Sprechstunde bei den Referenten und Referentin des Justizprüfungsamtes findet wieder mittwochs zwischen 14:00 und 15:00 Uhr in den Räumen des Justizprüfungsamtes statt. Voraussetzung ist die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer: 040/42843 - 2014.
Hygienekonzepte
Bitte beachten Sie auch die auf unserer Serviceseite abgedruckten Hygienekonzepte für die Klausuren und die mündlichen Prüfungen.
ACHTUNG
Luftnot? Husten? Schnupfen? Fieber?
Bitte nicht zum Justizprüfungsamt oder in die angeschlossenen Prüfungsräume kommen.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen per Telefon oder per E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Das Team vom JPA
Erste Juristische Staatsprüfung
Die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung setzt ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes voraus. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der universitären Schwerpunktbereichsprüfung neun Semester oder dreizehneinhalb Trimester.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor dem Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgelegt. Die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Prüfung sind in dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz vom 11. Juni 2003 (HmbGVBI. S. 156) und der Verordnung über die Prüfungsgegenstände vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBI. S. 1) geregelt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Kandidatinnen und Kandidaten über das Internet abfragen
Rechtsgrundlagen
- Deutsches Richtergesetz (PDF, 73,3 KB)
- Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (PDF, 357,3 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 24. August 2021 (PDF, 33 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 31. Januar 2012 (PDF, 94,3 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 4. September 2012 (PDF, 78,9 KB)
- Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 19. Mai 2017 (PDF, 448 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (322-324) vom 18.09.2019 (PDF, 432,6 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 12. Juni 2020 (PDF, 30,6 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 17. Februar 2021 (PDF, 179,8 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 24. August 2021 (PDF, 78,6 KB)
- Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 23. Februar 2022 (PDF, 41,1 KB)
- Verordnung über die Prüfungsgegenstände Stand März 2012 (PDF, 301,3 KB)
- Prüfungsgegenständeverordnung vom 24.1.2020 – Geltung ab 1.1.2024 (PDF, 423,3 KB)
- Änderung vom 24.8.2021 der Prüfungsgegenständeverordnung vom 24.1.2020 - Geltung ab 1.1.2024 (PDF, 33,4 KB)