Geschäftsverteilung

 

Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern ist in der jährlich vom Präsidium des Verwaltungsgerichts im voraus zu beschließenden Geschäftsverteilung (vgl. § 21 e GVG) geregelt.

Den Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 im Adobe PDF-Dateiformat erhalten Sie (ohne Anlagen) hier: zum Geschäftsverteilungsplan