Telefonverzeichnis der Geschäftsstellen

des Landesarbeitsgerichts

 

Wenn Sie erstmals mit dem Landesarbeitsgericht Kontakt aufnehmen wollen, wenden Sie sich an die Servicestelle des Landesarbeitsgerichts unter der Telefonnummer (040) 428 63 - 5602.

Haben Sie bereits ein Schreiben vom Landesarbeitsgericht erhalten, finden Sie oben links die Angabe eines Geschäftszeichens, zum Beispiel:  1 Sa 14/09.

Die Zahl vor den Buchstaben gibt die zuständige Kammer des Landesarbeitsgerichts an. In diesem Fall ist die 1. Kammer zuständig, an deren Geschäftsstelle Sie sich wenden müssen.

Die Geschäftsstellen des Landesarbeitsgerichts erreichen Sie hier unter folgenden Telefon- und Faxnummern.