Studenten
Welche Ausbildungsmöglichkeiten habe ich als Student bzw. Studentin?
Sie können die rechtswissenschaftlichen praktischen Studienzeiten gemäß § 5 HmbJAG beim Arbeitsgericht Hamburg absolvieren. Beim Landesarbeitsgericht Hamburg sind Praktika nicht üblich. Die praktischen Studienzeiten unterteilen sich in das Einführungspraktikum und das Vertiefungspraktikum.
Sie erhalten Einblick in die Rechtspraxis und haben entsprechend Ihrem Ausbildungsstand Gelegenheit zu eigener Tätigkeit.
Sie werden einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin des Arbeitsgerichts Hamburg zur Einzelausbildung zugewiesen. Die konkrete Gestaltung Ihres Praktikums obliegt Ihrem Ausbilder bzw. Ihrer Ausbilderin. Es besteht Teilnahmepflicht.
Ansprechpartner für das Arbeitsgericht ist:
Frau Richterin am Arbeitsgericht |