Mediation durch den Güterichter

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Mediation

Wie findet Mediation am Hamburger Sozialgericht statt?

Mediation
© Sozialgericht Hamburg

Das Sozialgericht Hamburg bietet durch speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter Mediation im Güteverfahren an.


Was ist Mediation im Güteverfahren?

Mediation im Güteverfahren ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer Güterichterin bzw. eines Güterichters ihren Konflikt selbständig lösen.

Das Gericht oder die Beteiligten selbst können nach Klageerhebung eine Mediation im Güteverfahren vorschlagen. Voraussetzung einer Mediation aber ist, dass die Zustimmung aller Beteiligten vorliegt. Während einer Mediation wird das Klageverfahren nicht betrieben.

Die Güterichterin / der Güterichter vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Der Güterichterin / dem Güterichter steht dabei keine Entscheidungskompetenz zu. Für den Fall, dass im Rahmen der Mediation zwischen den Beteiligten keine den Rechtsstreit beendende Vereinbarung getroffen werden kann, wird die Sache wieder an die Richterin / an den Richter zurückgegeben, die bzw. der mit der Entscheidung des Rechtsstreits befasst ist.


Welche Vorteile bietet eine Mediation im Güteverfahren?

  • Für Mediationen können kurzfristig Termine anberaumt werden
  • Die Mediation ist nichtöffentlich und vertraulich.
  • Die Beteiligten entscheiden, worüber gesprochen und eine Vereinbarung getroffen werden soll.
  • Die tatsächlichen Hintergründe eines Streitgegenstandes und die Interessen der Beteiligten können herausgearbeitet werden.
  • Auch bislang nicht beteiligte Dritte können in eine Mediation miteinbezogen werden.
  • Freiwillig getroffene Vereinbarungen schaffen eine hohe Akzeptanz, was hilft, Folgekonflikte zu vermeiden.


Benötigt man für eine Mediation im Güteverfahren eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt?

Vor dem Sozialgericht ist die Teilnahme an einer Mediation auch ohne eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt möglich. Da in der Mediation auch Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition thematisiert werden, wird unvertretenen Klägerinnen und Klägern aber geraten, vor Abschluss einer Vereinbarung eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen kann vor Beginn einer Mediation auf Antrag im Klageverfahren auch Prozesskostenhilfe unter Beiordnung einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwaltes bewilligt werden.


Was kostet eine Mediation im Güteverfahren?

Klageverfahren vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich gerichtkostenfrei. Dies gilt auch für eine Mediation im Güteverfahren. Bei ausnahmsweiser Gerichtskostenpflicht verbleibt es bei den bereits angefallenen Gerichtsgebühren. Anwaltliche Gebühren entstehen wie bei einer gerichtlichen Erörterung und einem nachfolgendem Vergleich.


Weitere Fragen?

Für weitere Informationen steht die Mediationsgeschäftsstelle des Sozialgerichts Hamburg zur Verfügung (Tel. 040 – 42843 – 5701).



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Mediationsordnung

Mediationsvereinbarung