Mediation
Die Hamburger Sozialgerichte bieten die Möglichkeit einer Mediation im gerichtlichen Verfahren durch speziell ausgebildete richterliche Mediatoren an.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Konfliktbewältigung. Der Mediator hilft den Beteiligten in einem strukturierten Verfahren, ein direktes Gespräch aufzunehmen und auf der Basis des Konsenses eine eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Dem Mediator steht keine Entscheidungskompetenz zu; er beschränkt sich darauf, die Beteiligten bei der Konfliktlösung zu unterstützen.
Wie findet Mediation bei den Hamburger Sozialgerichten statt?
- Erscheint ein beim Sozialgericht Hamburg anhängiges streitiges Verfahren für eine Mediation geeignet, werden die Beteiligten durch die/den zuständige(n) Richterin/Richter auf die Möglichkeit einer gerichtsinternen Mediation angesprochen und darüber informiert. Die Initiative zur Mediation kann auch von den Beteiligten bzw. ihren Prozessbevollmächtigten selbst ausgehen.
- Sind die Beteiligten mit einer gerichtsinternen Mediation einverstanden, verweist die Richterin/der Richter die Beteiligten zur Durchführung der Mediation vor den richterlichen Mediator und betreibt für die Dauer der Mediation das streitige Verfahren nicht weiter. Als richterlicher Mediator wird ein/e speziell ausgebildete(r) Richter/Richterin, der bzw. die mit diesem Verfahren nie als streitentscheidende(r) Richter/in befasst wird, tätig. Der richterliche Mediator klärt in einem ausführlichen Vorgespräch mit den Beteiligten, ob bisher nicht beteiligte Dritte an der Mediation beteiligt werden sollen, trifft mit den Beteiligten eine Mediationsvereinbarung sowie eine zügige Terminsabsprache für die Mediationssitzung.
- Die erfolgreiche Mediation mündet in eine schriftliche Abschlussvereinbarung. Diese Abschlussvereinbarung wird in das streitige Verfahren übernommen und dieses dann entweder durch Anerkenntnis, Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärung oder Rücknahme der Klage/des Antrags beendet.
- Scheitert die Mediation, wird das streitige Verfahren von der/dem zuständigen Richterin/Richter fortgesetzt.
Wann kommt eine Mediation in Betracht und welche Vorteile bringt sie?
Eine Mediation kommt - gerade auch in komplexen Verfahren - vor allem in Betracht, wenn um Dauerbeziehungen gestritten wird oder der Streitgegenstand nicht der eigentliche Konfliktgrund ist.
Die Mediation bietet den Vorteil, interessengerechte eigene Lösungen statt fremdbestimmter Entscheidungen herbeizuführen. Es findet ein konstruktiver Umgang mit Konflikten anstatt eines Kampfes um das Recht(haben) statt. Dabei ist die Mediation nicht auf den bisherigen Streitgegenstand beschränkt, sondern soll auch die Hintergründe des Konflikts berücksichtigen und kann bisher nicht beteiligte Dritte einbeziehen. Wird die Lösung ihres Konflikts von den Beteiligten selbst erarbeitet, erfährt diese eine höhere Akzeptanz, und die Chancen für eine tragfähige Beziehung in der Zukunft steigen.
Was kostet die Mediation?
Die Durchführung der Mediation ist gegenwärtig mit keinen zusätzlichen Gerichtskosten verbunden; allenfalls können Auslagen anfallen, z.B. Reisekosten des Mediators bei Mediationssitzungen außerhalb der Sozialgerichte. Darüber hinaus entstehen für die Beteiligten an einer Mediation nur die eigenen Kosten für die Wahrnehmung der Sitzungstermine und ggf. für die Teilnahme ihrer Prozessbevollmächtigten an der Mediation. Im Übrigen verbleibt es bei den Gerichtsgebühren, die in dem bereits anhängigen Gerichtsverfahren gegebenenfalls anfallen oder angefallen sind. Führt die Mediation zu einer nichtstreitigen Erledigung des Gerichtsverfahrens, fallen bei Verfahren, für die Gerichtsgebühren zu entrichten sind, insgesamt geringere Gebühren an.
Haben Sie weitere Fragen?
Für weitere Informationen können Sie sich unter der Telefonnummer
42843-5701
an die Mediationsgeschäftsstelle des Sozialgerichts Hamburg wenden.