Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte

 

Die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Hamburgs Justiz sucht laufend:

  • Richterinnen / Richter
  • Staatsanwältinnen / Staatsanwälte

Bewerbungsvoraussetzungen sind neben den in § 9 DRiG genannten Anforderungen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, belegt durch beide Staatsexamina mit der Mindest-Note „vollbefriedigend" oder der Kombination „befriedigend/gut". Wünschenswert sind anderweitige Berufserfahrung, sonstige juristische Tätigkeiten, Promotion oder Auslandserfahrung.

Wir erwarten ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Mobilität. Erforderlich ist die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Ebenso von Bedeutung sind das Verständnis für soziale Belange, für gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie die Bereitschaft, stets die aktuelle EDV-Technik zu beherrschen. Unerlässlich sind Einfühlungsvermögen, Entschlussfreude, sicheres Auftreten und die Fähigkeit, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen.

Ihre Bewerbung als Richterin / Richter richten Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen möglichst per E-Mail an die folgende Anschrift des Hanseatischen Oberlandesgerichts:

Bewerbung@olg.justiz.hamburg.de

(Hinweis: Zulässige Dateiformate für die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen als E-MailAnhang sind Adobe Acrobat (pdf) und Microsoft WORD (doc), wobei Sie gebeten werden, die Unterlagen lediglich in einer Datei zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass beim Versand einer E-Mail die Daten unverschlüsselt übertragen werden.)

Die postalische Bewerbungsanschrift lautet:

Hanseatisches Oberlandesgericht,

Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg,

z. Hd. Richterin am OLG Monika Rolf-Schoderer.

Bitte geben Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben gegebenenfalls unter Bezugnahme auf spezielle Qualifikationen an, auf welche Gerichtsbarkeit sich Ihre Bewerbung beziehen soll.

Falls Sie in erster Linie an einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg,

Gorch-Fock-Wall 15 – 17, 20355 Hamburg,

z. Hd. Oberstaatsanwalt Christian Lüders

e-mail: Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de

Erforderlich für Ihre Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Lichtbild, Zeugnisse der beiden Staatsexamina, der Referendarstationen, des Abiturs und gegebenenfalls sonstiger Prüfungen oder Tätigkeiten.

Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte beizufügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden vom Hanseatischen Oberlandesgericht in einer Datenbank elektronisch gespeichert. Die Datenbank steht außerdem der Justizbehörde und den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, des Landesarbeitsgerichts, des Landessozialgerichts sowie der Generalstaatsanwaltschaft zur Verfügung.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, spätestens fünf Jahre nach Eingang, werden alle Daten gelöscht.

Bewerbungskosten (insbesondere Reisekosten und sonstige Auslagen) können nicht erstattet werden.

Zur Richterin oder Staatsanwältin bzw. zum Richter oder Staatsanwalt auf Lebenszeit kann nur ernannt werden, wer mindestens drei Jahre als Richterin bzw. Richter auf Probe tätig gewesen ist. Auf die Probezeit können Tätigkeiten nach § 10 Abs. 2 DRiG angerechnet werden.

In der Probezeit sind im Regelfall zwei unterschiedliche Stationen zu absolvieren. Hierfür kommen der Zivil- und Strafverfahrensbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Fachgerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaft und - unter den Voraussetzungen von § 13 DRiG - die Justizbehörde einschließlich des Strafvollzuges in Betracht.

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