Pressestelle des Verwaltungsgerichts und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Beschwerde gegen Räumung des Bauwagenplatzes „Zomia“ zurückgewiesen
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , 16.11.2011Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. November 2011 (Az. 4 E 2649/11) zurückgewiesen (Az 2 Bs 202/11). Damit verbleibt es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und haben die Bewohner den Bauwagenplatz in Wilhelmsburg zunächst zu verlassen. »
Verwaltungsgericht entscheidet: Bauwagenplatz „Zomia“ kann vorerst geräumt werden
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , 08.11.2011In einem Eilverfahren hat es das Verwaltungsgericht Hamburg am 7. November 2011 (Az. 4 E 2649/11) abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage eines Angehörigen der "Wagengruppe Zomia" gegen die Untersagung der Nutzung des Bauwagenplatzes wiederherzustellen. Damit haben die Bewohner den Platz zunächst zu verlassen. »
Verwaltungsgericht entscheidet: § 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , 29.08.2011In einem Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 10. August 2011 (4 K 3551/10) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG), die es Inhabern von Schankwirtschaften (Kneipen) ausnahmsweise erlaubt, abgeschlossene Raucherräume einzurichten, nicht aber Gaststättenbetreibern, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Damit soll das Bundesverfassungsgericht zunächst über die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift entscheiden, bevor der Rechtsstreit fortgesetzt werden kann. »
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Feuerwehrbeamte erhalten finanziellen Ausgleich
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , 09.02.2011Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat heute in 22 Berufungsverfahren die Hansestadt Hamburg verpflichtet, an Beamte der Feuerwehr Hamburg Beträge zwischen 600 Euro und 2.510 Euro zu zahlen. Damit erhalten die Beamten einen Ausgleich für rechtswidrig angeordnete Arbeitzeit im Umfang von durchschnittlich 2 Stunden pro Woche, die sie bis August 2005 leisten mussten (Urteile vom 9. Februar 2011; u.a. 1 Bf 264/07, 1 Bf 283/07). »
Lehrer muss im Disziplinarverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien empfindliche Gehaltskürzungen hinnehmen
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , 31.01.2011Mit Urteil vom 14. Januar 2011 (12 Bf 263/10.F) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem Disziplinarverfahren die Dienstbezüge eines Lehrers, der auf seinem privaten Computer kinderpornographische Dateien gespeichert hatte, für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Damit kann der Beamte weiter im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben. »