Mediation

 

Die klassische Aufgabe der Zivilgerichte ist es, einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien durch Urteil zu entscheiden und damit Rechtsfrieden herzustellen. Das bleibt aber dann für alle Beteiligten unbefriedigend, wenn der abgeurteilte Streit nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs dargestellt hat, weil zwischen den Parteien tatsächlich eine Vielzahl von Konflikten schwelt.

In einem Mediationsverfahren sollen diese Konflikte aus der Welt geschafft werden. Es geht dabei nicht um eine hoheitliche Entscheidung. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Wille der Parteien zu einer vernünftigen Konfliktlösung.

Das Landgericht bietet den Parteien ein Mediationsverfahren unter der Leitung speziell ausgebildeter Richter an. Die Einigung der Parteien kann als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Für das Mediationsverfahren werden keine zusätzlichen Gerichtsgebühren erhoben.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte

- dem Informationsblatt  und

- der Mediationsordnung.