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So erreichen Sie uns auf dem Postwege, per Telefon, Fax oder E-Mail

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Landgericht Hamburg

Sievekingplatz 1

Tel:  (040) 428 28 - 0

Fax:  (040) 42843 - 4318 und - 4319

Mail*: poststelle@lg.justiz.hamburg.de


*Diese E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten, die das Landgericht betreffen, zur Verfügung. Mails für andere Dienststellen werden nicht weitergeleitet.

Verfahrensanträge oder Schriftsätze können auf diesem Weg nicht rechtswirksam eingereicht werden.


Öffnungszeiten

Die Kernarbeitszeit der landgerichtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Geschäftsstellen bzw. in der Antragsaufnahme liegt

  • Mo – Do  09.00 - 14.00 Uhr
  • Fr                09.00  - 13.00 Uhr

Öffnungszeiten im Bereich Apostillen / Legalisationen

Öffnungszeiten der Bibliothek 

Nachtbriefkasten

Ein Nachtbriefkasten befindet sich im Bereich des Haupteingangs zum Ziviljustizgebäude (Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). Der Gerichtsbriefkasten dient zur Aufnahme u.a. solcher Sendungen, die für das Landgericht Hamburg bestimmt sind. Wegen der fristwahrenden Wirkung im Einzelnen wird verwiesen auf die Allgemeine Verfügung der Justizbehörde Nr.12/2016 vom 16.06.2016 (HmbJVBl. S.166)

Der Gerichtsbriefkasten steht lediglich außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle zur Verfügung und wird zum Dienstschluss der Annahmestelle um 15.00 Uhr ( Mo - Fr ) von den Mitarbeitern geöffnet. Um 24.00 Uhr fällt im Nachtbriefkasten die Trennklappe, die automatisch durch eine digitale Zeitschaltuhr ausgelöst wird. Bei Dienstbeginn am nächsten Arbeitstag wird der Nachtbriefkasten geleert und der Inhalt mit den entsprechenden Stempeln versehen. 

Elektronischer Rechtsverkehr

Mit dem elektronischen Rechtsverkehr steht ein vollständig elektronischer Kommunikationsweg zur Justiz zur Verfügung, über den verfahrensbezogene Schriftsätze schnell, sicher und rechtswirksam eingereicht werden können.

Seitdem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, in den Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO), in den Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), der Finanzgerichtsordnung (FGO) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln.

In Strafsachen sollen Verteidiger und Rechtsanwälte ihre Schriftsätze als elektronisches Dokument an die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermitteln. Die Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der Nebenklage müssen von diesem Personenkreis hingegen als elektronisches Dokument übermittelt werden.

Nähere Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen erhalten Sie auf der Seite zum elektronischen Rechtsverkehr

ERV - Elektronischer Rechtsverkehr Hamburg - FHH - Justiz-Portal.