Behörde für Justiz und Gleichstellung
Die Behörde für Justiz und Gleichstellung ist zuständig für Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Strafvollzug. Sie nimmt die Rechtsprüfung bei der Landesgesetzgebung vor und führt die Aufsicht über Stiftungen in Hamburg. Zum Internetauftritt der Behörde für Justiz und Gleichstellung geht es hier. »