Insolvenzverfahren
Das Insolvenzgericht Hamburg ist zuständig für Verfahren nach der Insolvenzordnung. Eine besonders wichtige Rolle spielen das Regelinsolvenz- und das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Das Regelinsolvenzverfahren ist für sämtliche Unternehmen und für diejenigen natürlichen Personen vorgesehen, die nicht nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben (vgl. § 304 InsO).
Das Insolvenzverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Diesen kann sowohl der Schuldner selbst (sog. Eigenantrag) als auch ein Gläubiger (sog. Gläubigerantrag) stellen. Einzelheiten entnehmen Sie dem jeweiligen Merkblatt:
- Merkblatt Eigenantrag Regelinsolvenz (s. unten)
- Merkblatt Gläubigerantrag Regelinsolvenz (s. unten)
Bei einem Eigenantrag ist grundsätzlich der vollständig ausgefüllte Anhörungsfragebogen (s. unten) des Gerichtes beizufügen.
Für natürliche Personen, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben bzw. ausgeübt haben, gelten die Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren. In diesem Verfahren ist grundsätzlich zunächst ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Erst wenn dieses gescheitert ist, darf ein Eigenantrag bei Gericht gestellt werden. Das Gesetz bestimmt in § 305 InsO, dass eine "geeignete Stelle" das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens bescheinigen muss. Geeignete Stellen in diesem Sinne sind insbesondere Rechtsanwälte und die Schuldnerberatungsstellen der Bezirksämter. Außerdem: Verbraucherzentrale, Diakonisches Werk. Weitere Einzelheiten sind dem Merkblatt Verbraucherinsolvenz (s. unten) zu entnehmen.
Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren können beim Insolvenzgericht abgeholt werden.
Sie können sich ab sofort Online über eröffnete Insolvenzverfahren unter www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren!
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensbereichen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter des Insolvenzgerichts.
Bitte beachten Sie unbedingt :
Fristwahrender Briefkasten für das Insolvenzgericht ist der Briefkasten am Sievekingplatz 1.