Wintersemester 2011/2012 – Department Soziale Arbeit

 

Das Gericht beabsichtigt, über die Eilanträge der Studienbewerber auf Zulassung zum 1. Fachsemester in den Studiengängen Soziale Arbeit (Bachelor, BASA) und Bildung und Erziehung in der Kindheit (Bachelor, BABE) zum Wintersemester 2011/2012 bereits zum Ende der ersten Oktoberwoche zu entscheiden. Das Gericht wird die Antragsteller für die Studiengänge Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung in der Kindheit zum ersten Mal zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern.Die eidesstattliche Versicherung darf nicht vor dem 30. September 2011 unterzeichnet werden und muss bis zum 6. Oktober 2011, 14:00 Uhr auf der Geschäftsstelle der Kammer 19 des Verwaltungsgerichts Hamburg oder der Gemeinsamen Annahmestelle im Haus der Gerichte (Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg - Eingang per Telefax genügt) eingegangen sein.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Anlage BASA

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Anlage BABE

Die Verfügung des Gerichts für das Department Soziale Arbeit, mit der die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) aufgefordert wird, die Kapazitätsunterlagen für die Studiengänge Soziale Arbeit (Bachelor, BASA) und Bildung und Erziehung in der Kindheit (Bachelor, BABE) vorzulegen, finden Sie hier. Die Stellungnahme der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg sowie weitere Stellungnahmen der Hochschule und ggf. weitere gerichtliche Anfragen können Sie – sofern Sie einen gerichtlichen Antrag auf vorläufige Zulassung zu den genannten Studiengängen zum Wintersemester 2011/2012 gestellt haben – auf der Geschäftsstelle der Kammer 19 einsehen.