Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts

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Geschäftsverteilung

Die Zuständigkeit am Sozialgericht

Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan. Er wird jährlich vom Präsidium des Sozialgerichts für das Folgejahr beschlossen.

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan können Sie hier downloden (benötigt AdobeAcrobatReader).