Geschäftsverteilung
Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan. Er wird jährlich vom Präsidium des Sozialgerichts für das Folgejahr beschlossen.
Den Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts können Sie hier downloaden (benötigt AdobeAcrobatReader).