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Geschäftsverteilungsplan

 

Die interne Verteilung der Geschäfte, d. h. welcher Senat für welches Verfahren zuständig ist und mit welchen Richterinnen und Richter diese Senate besetzt sind, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird von dem Präsidium des Finanzgerichtes beschlossen (§ 21 e GVG).

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2013

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2013 (Stand bis 30.04.2013)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2013 (Stand bis 19.03.2013)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 31.12.2012)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 23.11.2012) 

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 10.10.2012)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 30.09.2012)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 31.05.2012)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 (Stand bis 29.02.2012)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2011 (Stand bis 31.12.2011)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2011 (Stand bis 17.04.2011)

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2010 (Stand 4.11.2010)