Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts
Geschäftsverteilung
Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
Den Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts können Sie hier downloaden:
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