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Handschlag mit Richter
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Mediation

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung von richterlichen Mediator:innen ihren Konflikt selbstständig lösen. 

Mediationsverfahren werden an allen Hamburger Amtsgerichten angeboten. Als Mediator:innen werden speziell hierfür ausgebildete Richter:innen tätig. Dabei handelt es sich nie um Richter:innen, die mit der Entscheidung des Verfahrens befasst sein werden.
Die Gerichte haben sich auf eine Reihe von Qualitätsstandards für die Mediator:innen verständigt. Diese müssen

  • als Richter:in in der Hamburger Gerichtsbarkeit eingesetzt sein
  • eine Mediationsausbildung mit insgesamt mindestens 90 Stunden absolviert haben
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Mediation und an Inter- beziehungsweise Supervisionen teilnehmen 
  • an der anonymisierten Dokumentation von Mediationsverfahren mitwirken

Mediator:innen vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung für ihre Probleme zu erarbeite.

In dem Mediationsverfahren geht es nicht darum, wer an der Entstehung der Streitigkeit „Schuld“ hat und welche Verantwortung daraus folgt. Maßgeblich ist vielmehr zu erkennen, wie es für beide Seiten weitergehen kann und welche Möglichkeiten es für eine konfliktfreie Zukunft gibt. Ein solches Verfahren führt oft zu kreativen und für beide Seiten befriedigenden Lösungen.

Das gerichtliche Mediationsverfahren wird durchgeführt auf der Grundlage der Gemeinsamen Mediationsordnung der Hamburger Gerichte. Vor Durchführung der Mediation schließen die Parteien eine Mediationsvereinbarung ab, die die Verhaltens- und Verfahrensregeln in der Mediation regelt.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren? Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Für Mediationen werden kurzfristig Termine anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen. Die Mediation beschränkt sich möglichst auf eine ausführliche Sitzung.
  • Freiwillig getroffene Regeln schaffen hohe Akzeptanz und helfen, Folgekonflikte zu vermeiden.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder geschaffen werden, ohne dass es Sieger und Besiegte gibt.
  • Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Sehr wichtig ist auch, dass die Mediation vertraulich ist. 

Rechtliche Vertretung benötigt?

Richterliche Mediator:innen erteilen keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten bei einer Klage vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es für einen reibungslosen Ablauf und für ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis der Mediation wichtig, dass die Parteien rechtlich informiert sind. Es ist daher sinnvoll und in einigen Fällen sogar zwingend erforderlich, sich in einem Mediationsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. 

Kosten und Bedeutung für gerichtliche Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Anwaltliche Gebühren entstehen wie bei einer gerichtlichen Erörterung und einem nachfolgenden Vergleich.

Für die Dauer der Mediation wird das streitige Gerichtsverfahren nicht betrieben. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – falls erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Hierdurch wird das streitige Gerichtsverfahren beendet. Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das streitige Verfahren fortgesetzt. Das Scheitern einer Mediation ist für den Ausgang eines Rechtsstreits vollkommen bedeutungslos. Informationen aus dem Mediationsverfahren werden nicht weitergegeben.

Kontakt

Amtsgericht Hamburg
Mediationsgeschäftsstelle
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Telefon: 040 42843-1633