Internationaler Seegerichtshof
- International Tribunal for the Law of the Sea -
Dem Internationalen Seegerichtshof gehören 21 Richter an, die von den Vertragsparteien für neun Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Präsident des Internationalen Seegerichtshofs ist seit Oktober 2011 der Japaner Shunji Yanai.
Der Internationale Seegerichtshof entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens. Er kann nicht nur von den Vertragsstaaten oder internationalen Organisationen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.
Der Internationale Seegerichtshof ist bis Ende 2011 in 19 seerechtlichen Streitfällen eingeschaltet worden. In diesen Fällen ging es häufig um die Forderung nach der sofortigen Freigabe von Schiffen, die wegen des Vorwurfs der illegalen Fischerei festgehalten worden waren.
Umfangreiche Informationen zu einzelnen Fällen finden Sie auf den Internetseiten des Internationalen Seegerichtshofs unter http://www.itlos.org/
(Quelle: ISGH)
Internationaler Seegerichtshof in Hamburg-Nienstedten