Rechtsantragsdienst
02.01.2004
Der Rechtsantragsdienst des Finanzgerichts Hamburg nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.
| Zimmer | Öffnungzeiten | Telefon |
Anmeldung Zimmer 659 | Mo. - Do. 9:00 bis 15:00 Uhr Fr. 9:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung | 040 42843 - 7770 oder 040 42843 - 7761 |
Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme die bereits ergangenen Bescheide - auch Einspruchsentscheidungen - mit.