Finanzgericht Hamburg

01.01.2008

 

  

Loewenwappen klein schwarz weiss

(fg hamburg)

Ein Gerichtsportät in Stichworten und Zahlen

Historie

Das Finanzgericht Hamburg feierte am 2.9.1999 den 50. Jahrestag seines Bestehens. Seine Errichtung geht im Wesentlichen zurück auf die am 1.2.1949 in Kraft getretene Verordnung Nr. 175 der Militärregierung Deutschland - britisches Kontrollgebiet -. Die erste Sitzung des Finanzgerichts Hamburg fand am 26.8.1949 statt.

Durch die am 16.3./3.4.1952 und 21.6.1954 zwischen den Ländern Hamburg und Niedersachsen bzw. Schleswig-Holstein geschlossenen Staatsverträge wurde beim Finanzgericht Hamburg ein gemeinsamer Senat für Zoll und Verbrauchsteuern errichtet.

Im Jahre 1955 zog das Gericht, das zunächst im Gebäude der Finanzbehörde am Gänsemarkt, später im Grindelberg 66 untergebracht war, in das Grindelhochhaus in der Ober­straße 18 d. Seit dem Januar 2003 befindet sich das Finanzgericht Hamburg im Haus der Gerichte, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg.

Zuständigkeit

 

Das Finanzgericht Hamburg ist sachlich zuständig insbesondere für Klagen

·                     gegen Steuerbescheide der Finanzämter

·                     gegen Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der Hauptzollämter

·                     gegen Kindergeldbescheide der Familienkassen

·                     in Angelegenheiten des Europäischen Marktordnungsrechts

·                     in Kirchensteuerangelegenheiten

·                     betreffend Streitigkeiten über das Berufsrecht der Steuerberater.

 

Örtlich ist das Finanzgericht Hamburg zuständig, wenn

·                     die beklagte Behörde (Finanzamt, Hauptzollamt, Familienkasse) ihren Sitz in Hamburg hat

·                     bei einer Klage gegen eine oberste Finanzbehörde der Kläger in Hamburg ansässig ist bzw. bei Zöllen und Verbrauchsteuern der Tatbestand in Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein verwirklicht worden ist.

In Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungssachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Finanzgerichts Hamburg auch auf in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ansässige Behörden. Auf dem Gebiet des Ausfuhrerstattungsrechts (als Teil des Europäischen Marktordnungsrechts) ist bundesweit einzig das Finanzgericht Hamburg zuständig.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist - anders als die anderen Gerichtsbarkeiten - nur zweistufig aufgebaut. Das Finanzgericht Hamburg entscheidet als oberes Landesgericht in der ersten Instanz, bei der es sich um die einzige Tatsacheninstanz handelt; eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Gegen Urteile des Finanzgerichts ist - vor allem in Fällen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung - nur die Revision zum Bundesfinanzhof gegeben. Eine erneute Tatsachenverhandlung findet in keinem Falle statt.

Technische Ausstattung 

Das Finanzgericht Hamburg ist ein fortschrittliches Gericht, das bereits seit vielen Jahren moderne Technik effektiv einsetzt. So sind alle Richterarbeitsplätze mit modernen und leistungsfähigen  Personalcomputern  ausgestattet, die untereinander und mit den Geschäftsstellen vernetzt sind. Jeder PC verfügt über Internet- und E-Mail-Anschluss und ist an die Juris-Datenbanken angeschlossen.

Viele Richterinnen und Richter setzen zudem bereits Spracherkennungssoftware ein; so können gerichtliche Entscheidungen im Interesse der rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger noch schneller abgesetzt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1.5.2002 können beim Finanzgericht Hamburg als erstem Gericht bundesweit Klagen, Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze auch per e-Mail eingereicht und Verfahren komplett elektronisch abgewickelt werden. Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf unseren Internetseiten unter www.finanzgericht.hamburg.de.

Öffnungszeiten

Das Finanzgericht ist für Besucher montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten können fristwahrende Schriftsätze über den Nachtbriefkasten, der vor der Eingangstür angebracht ist, eingereicht werden.

Verfahrensdauer

In den Jahren 1997 bis 2004 waren - wie in den anderen Gerichtsbarkeiten auch - die Eingangszahlen erheblich angestiegen.  Das hatte zur Folge, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahre 2002 auf etwa 25 Monate angestiegen war. Durch den konsequenten Einsatz moderner Technik konnte die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren im Jahre 2007 auf nunmehr ca. 11 Monate gesenkt werden.

 

Durchschnittliche Verfahrensdauer 2007

(Finanzgericht Hamburg)

  

Personelle Ausstattung

Bein Finanzgericht Hamburg sind zurzeit 22 Richterinnen und Richter in 8 Senaten tätig. Sie werden bei der Bearbeitung der eingehenden Rechtsstreitigkeiten von 24 weiteren Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern unterstützt.

Richterstellen FG

(Finanzgericht Hamburg)

Wegbeschreibung

Das im Haus der Gerichte am Lübeckertordamm 4 gelegene Finanzgericht Hamburg erreichen Sie vom Hauptbahnhof aus

·           mit der U-Bahn-Linie U 1 (Richtung Wandsbek Markt), Haltestelle „Lohmühlenstraße“

·           mit den Schnellbussen Linie 35 und 36 Haltestelle „U-Bahn Lohmühlenstraße“.

FG Wegebeschreibung

(Finanzgericht Hamburg)

Wünschen Sie weitere Informationen, nutzen Sie unser Serviceangebot im Internet unter www.finanzgericht.hamburg.de

Haben Sie Fragen oder Anregungen, mailen Sie uns:  Poststelle@fg.justiz.hamburg.de

V.i.S.d.P. Dr. Jan Grotheer, Präsident des FG Hamburg

Redaktion und Layout: RiFG Christoph Schoenfeld