Das Finanzgericht Hamburg weist in einer ersten Entscheidung zu Hamburgs Kultur- und Tourismustaxe den Antrag eines Hotelbetreibers auf einstweilige Anordnung zurück.»
Mit einem Vorlagebeschluss vom 29. Januar 2013 (Az. 4 K 270/11) wendet sich der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg in einer bundesweit ersten Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die im Jahr 2011 eingeführte Kernbrennstoffsteuer an das Bundesverfassungsgericht.»
Das Finanzgericht Hamburg nutzt die durch das sogenannte Mediationsgesetz vom 25. Juli 2012 eröffnete Möglichkeit ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Streitbeilegung - neben dem von den Verfahrensbeteiligten seit vielen Jahren geschätzten Erörtertungstermin - anzubieten.»
Durch Urteil vom 24.9.2012 (Az. 1 K 195/11) hat das Finanzgericht Hamburg – in Abweichung zur geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – entschieden, dass Zivilprozesskosten auch weiterhin nicht grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind»
Das Finanzgericht Hamburg hat in einer ersten gerichtlichen Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der aufgrund des „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ geänderten Berücksichtigungsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Urteil vom 21.9.2012, Az. 3 K 144/11).»
Finanzgericht Hamburg befragt den EuGH, ob die Besteuerung der Spielhallenbetreiber den Grundsätzen der Proportionalität und der Abwälzbarkeit entspricht, undnach etwaigen Konsequenzen der Umsatzsteueranrechnung bei den Spielbanken»
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 13.7.2012 (Az. 3 K 131/11) entschieden, dass die Grundkonzeption des (seit 2004 geltenden) Investmentsteuergesetz (InvStG) weder gegen Europarecht noch gegen das Grundgesetz verstößt.»
Das Finanzgericht Hamburg hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen, weil es Zweifel hat, ob die Besteuerung stiller Reserven (sog. Entstrickungsbesteuerung) im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgang die europäische Niederlassungsfreiheit verletzt»
Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist.»
Justizsenatorin Jana Schiedek hat am heutigen Donnerstag den neuen Präsidenten des Finanzgerichts Christoph Schoenfeld in sein Amt eingeführt. Christoph Schoenfeld tritt die Nachfolge von Werner Kuhr an, der feierlich in den Ruhestand verabschiedet wurde.»
Anlässlich des zentralen Staatsaktes am heutigen Donnerstag in Berlin beteiligt sich das Finanzgericht Hamburg an der Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer rechtsextremer Gewalt.»
Neu gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden im Finanzgericht Hamburg begrüßt; Finanzgerichtspräsident Werner Kuhr blickt auf ein erfolgreiches Jahr des Finanzgerichts Hamburg zurück.»
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Änderung der Rechtsprechung für Zivilprozesskosten ohne Auswirkung auf die Kosten aus Prozessen wegen vorsätzlich begangener Straftaten bleibt, diese insbesondere nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sind.»
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Hinweise im „Kleingedruckten“ der Steuerformulare nicht ohne weiteres ausschließen, dass Unterhaltszahlungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes des Steuerpflichtigen auch dann noch geltend gemacht werden können, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig ist.»
In einer bundesweit ersten Gerichtsentscheidung hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Anfang des Jahres als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer – auch „Brennelementesteuer“ genannt – in Frage gestellt und in einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss (Az. 4 V 133/11) einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben.»
Seit gestern liegt die schriftliche Fassung eines umfangreichen Beschlusses des Finanzgerichts Hamburg vor, in dem sein 2. Senat darlegt, weshalb er die Vorschrift des § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) für verfassungswidrig hält.»
Von einem Bürger könne nicht erwartet werden, dass er sich in den zollrechtlichen Bestimmungen, die nicht nur unübersichtlich und schwer verständlich seien, sondern jedes Jahr auch mehrere Tausend Seiten umfassten, besser auskenne als der Zoll.»
Am 28. Januar 2011 wird eine 15-köpfige Studentengruppe aus Weißrussland das Finanzgericht Hamburg besuchen. Die Studierenden wollen Einblicke in das Gerichtswesen und das Verfahrensrecht gewinnen.»
Zum 30. November 2010 tritt der Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Dr. Jan Grotheer, in den Ruhestand. Er wird im Rahmen einer Feierstundein der Handelskammer Hamburgverabschiedet.»
Mit Urteil vom 7.9.2010 (3 K 13/09) hat der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Klage eines Taxiunternehmers abgewiesen, der – nach Auffassung des Finanzamts – bei der Steuer geschummelt und sich mit seiner Klage gegen die Schätzung seiner Umsätze durch das Finanzamt gewandt hatte.»
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat gestern in einem bundesweit ersten Musterprozess entschieden, dass eine auf einem städtischen Gewässer schwimmende Anlage auch zu grundsteuerlichen Zwecken nicht als Gebäude auf fremden Grund angesehen werden kann.»
Der 1. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (1 V 289/09) entschieden, dass eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.»
Das Finanzgericht Hamburg - das zweitgrößte Obere Landesgericht in Hamburg - begeht am 8. September 2009 in einer Feierstunde in der Handelskammer Hamburg sein 60-jähriges Bestehen.»
Der Gemeinsame Senat des Finanzgerichts Hamburg für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, 4. Senat (Az.: 4 K 80/09), hat entschieden, dass Ansprüche des Hauptzollamtes Hamburg-Jonas auf Rückforderung von im Jahre 1995 gewährten Ausfuhrerstattungen auch nach nationalem Recht nur einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen.»
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009 (3 V 75/09) verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Zweifel an der Neufassung der Umsatzbesteuerung von Spielgeräten in § 4 Nr. 9 lit. b) UStG geäußert.»
Im Juni 2008 hat im Rahmen des europäischen Richteraustauschs erstmals an einem Gericht in der Partnerstadt Marseille ein Hamburger Richter gearbeitet»
EuGH bestätigt Rechtsprechung des FG Hamburg, dass Verstöße gegen gemeinschaftsrechtliche Tierschutzbestimmungen nur dann zum Verlust einer Exportsubvention führen, wenn sich dieser Verstoß auf das Wohlbefinden der Tiere ausgewirkt hat.»
Der 5. Senat des Finanzgerichts Hamburg hält die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften nach § 8 b Abs. 3 und 5 KStG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für verfassungswidrig.»
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern – wie ein PKW – nach Hubraum zu besteuern ist.»