Elektronischer Rechtsverkehr
Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens nach § 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg
Die Inhalte der Bekanntgabe technischer Einzelheiten nach § 3 der Verordnung werden gemäß nachstehender Gliederung erläutert und in ihrem Verfahrenszusammenhang dargestellt
Eine verkürzte tabellarische Übersicht kann hier heruntergeladen werden:
Übersicht zu § 3 der ERV-Verordnung vom 28.1.2008
(Download PDF, 53 KB)
Gliederung:
1. Allgemeine Informationen
1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich
1.2 Organisatorisch-technische Leitlinien für den
elektronischen Rechtsverkehr (OT-Leit-ERV)
1.3 Sonstige allgemeine Informationen
2. Einreichungsverfahren
2.1 Registrierung
2.1.1 Bestandsdaten
2.1.2 Datenschutzerklärung
2.1.3 Zustellungen
2.1.4 Verschlüsselungszertifikate
2.2 Kommunikationswege, Größen- und Mengenbeschränkungen
2.2.1 OSCI (z.B. EGVP)
2.2.2 HTTPS (Web-Upload)
2.2.3 SMTP (E-Mail)
2.2.4 Datenträger
2.3 Ersatzeinreichung
2.4 Zugangsbestätigung, Prüfergebnis
3. Technische Voraussetzungen
3.1 Rechner und Betriebssystem
3.2 Internetanschluss, Bandbreite und Browser
3.3 Qualifizierte Zertifikate und elektronische Signaturen
3.4 EGVP und Java-Runtime-Environment
4. Bearbeitungsvoraussetzungen
4.1 Bezeichnung der Sendungen und ihrer Anlagen
4.2 Dateiformate und Versionen
4.3 Gebührenvorschuss
4.4 Verfahrensspezifische Besonderheiten